Humanitäres rechtsbewusstes und werteorientiertes Handeln auf der Basis von verfassungsrechtlichen Grundwerten nach dem GG insbesondere Art.20, Presse- und Meinungsfreiheit sowie den 10 christlichen Geboten gilt es in einer lebendigen Demokratie und christlichen modernen Gemeinschaft zu wahren.
Achtung der Grundwerte nach besten Wissen und Gewissen in einer weltoffenen Völkergemeinschaft, keine Benachteiligung von kulturellen Minderheiten. Humanitäres Wirken ohne jede Form von Gewalt und Extremismus, dabei das internationale Völkerrecht und deren Volkssouveränitäten wahrend.
Gleichberechtigte Chancen in Bildung und Beruf zum Wohle der Gesellschaft, anstelle einer unkontrollierten übermächtigen Wirtschaft, nachhaltiges Wirken in stetiger Balance zwischen ökonomischen und ökologischem Handeln mit hoher Priorität der Bewahrung der Artenvielfalten und Biodiversitäten auf unseren Planeten
Geschlechtliche Gleichberechtigung sowie eine glaubens- und konfessionsübergreifende Orientierung, deren Schutz und Wahrung zu beachten es gilt.
Die UNO gilt es als ein globales basisdemokratisches Dach-Instrumentarium zum Schutz der Völker neu zu reformieren. Darin alle jeweiligen Völker unter gleichberechtigte Mitbestimmung, ungeachtet jeweiliger Kultur-, Minderheiten-, Herkunfts-, Macht- und Wirtschaftsverhältnisse zu stellen, um sich mit jeweils einer Delegiertenstimme im dortigen Sicherheitsrat behaupten zu können.
Spannungen und Katastrophen auf unserem Planeten Erde sollen so wirksam entgegengewirkt werden!
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