Die Ratsgruppe GRÜNE PARTEI 42 stellt einen neuen Antrag zum Rückbau der sogenannten „Gärten des Grauens“, also Schottergärten.
Fraktionsvorsitzende Sabine Seifarth erklärt: „Bisher ist die Verwaltung und der Rat eher lapidar mit unseren Anfragen und Anträgen zu diesem Thema umgegangen. Jedoch überraschte sie uns 2021 mit einer konkreten Pressemitteilung, und kündigte an, dass sie Verstöße gegen die niedersächsische Bauordnung sanktionieren würde.“
Zitat aus der GZ vom 16.3. 2021:
„…Die Stadt habe bisher auf Aufklärung und Einsicht bei den Gartenbesitzern gesetzt, sagt Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk. Dennoch gebe es viele, die trotz des Verbots Steinwüsten anlegten. Die Verwaltung wolle nun verstärkt darauf achten, ob rechtswidrig Schottergärten angelegt würden, und intervenieren – bis hin zu Rückbauverpflichtung und Bußgeld…“
Aber Fehlanzeige, wieder folgten der Ankündigung keine Taten. Darum hat die Gruppe erneut einen Antrag zu diesem Thema formuliert und konkretisiert ihr Ansinnen. Die Verwaltung der Stadt Goslar soll die betroffenen Hauseigentümer auf das bestehende Verbot von Schottergärten im Gartenbereich hinweisen und nach einem Kulanzzeitraum von 6 Wochen ein angemessenes, abschreckendes Bußgeld verhängen. Ratsfrau Anke Berkes ergänzt: „Es ist schon verrückt, dass die Stadt dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt beigetreten ist, aber nicht einmal auf die Einhaltung der Vorschriften achtet.“ Schottergärten verhindern Vielfalt. Die Gruppe zählt in der Begründung für den Antrag einige Gründe auf, warum das Verbot besteht. Unter anderem werden z.B. auf Rückgang der Artenvielfalt und Mikroplastik, das in Boden und Grundwasser gelangen kann, hingewiesen.
Für den Hitzeschutzaktionsplan, der von der Stadt erarbeitet werden muss, kann der Rückbau von „Schottergärten“ ein Baustein sein.
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