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Der Landkreis Goslar verfügt noch über einige wertvolle Amphibienvorkommen, deren Bestand jedoch teilweise stark gefährdet ist, weil die Tiere bei ihren saisonalen Wanderungen zum und vom Laichgewässer über die stark befahrenen Straßen im Kreisgebiet massive Verluste erleiden.
Der Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz als Aufgabe definiert. In der Praxis zuständig sind die Naturschutzbehörden, den den Schutz der Kröten an Straßen jedoch lediglich als "freiwillige" Aufgabe definieren.
Daher fordern wir:
1. Für die Kreisstraßen, für die der Landkreis Goslar Baulastträger ist, wird beschlossen, dass bei der Erneuerung oder grundhaften Sanierung Amphibientunnel eingeplant werden - dies betrifft die Amphibienvorkommen an der K1 (Grauhofbrunnen bis Kloster Grauhof) und K32 (Morgensternteiche).
2. Bei allen anderen Straßen ist der Landkreis nicht Träger der Straßenbaulast. Hierfür beschließt der Kreistag, dass die Verwaltung bei Baumaßnahmen aktiv daraufhin wirkt, dass an geeigneten Stellen Tunnel eingeplant werden und hierfür auch, zumindest anteilig, eine Finanzierung durch Ersatzgeld in Aussicht gestellt wird.
3. Im Übrigen wäre eine kurzfristige Verbesserung des Amphibienschutzes mit folgenden Maßnahmen möglich:
3.1. Weitere temporäre Straßensperrungen nur über Hauptwandertage (ca. 4-6 Tage) und auch nicht den ganzen Tag, sondern nur von abends bis morgens. Hierfür kämen die K1 und die K32 in Frage, da hier das Verkehrsaufkommen nicht zu hoch ist und Umleitungsstrecken zur Verfügung stehen.
3.2. Zurverfügungstellung von Mitteln, um den aufwendigen Auf- und Abbau der mobilen Amphibienleitzäune durch Firmen erledigen zu lassen. Das würde zu einer spürbaren Entlastung der Sammelgruppen führen und wird bereits in anderen Kommunen praktiziert.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zu veranlassen, entsprechende Kostenanschläge einzuholen und für die notwendigen Baumaßnahmen einen Zeitplan aufzustellen.
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