Baustelle am neuen "Harzcamp" besichtigt - GRÜNE legen Augenmerk aufs Außengelände

um den Platz den heutigen Ansprüchen anzupassen und es muss investiert werden. Jedoch gibt es Regeln, besonders bei Maßnahmen im Außenbereich. Das Gelände ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Gegenüber den Naturschutzgebieten sind, laut Bundesamt für Naturschutz, Landschaftsschutzgebiete, in der Regel großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden, die grundsätzliche Zugänglichkeit ist dabei ein wesentliches Merkmal.

Entsprechend dürfen die bestehenden Gebäude renoviert und modernisiert werden, für Neubauten und Abholzungen jedoch bedarf es einer Genehmigung und die geplanten Maßnahmen sind nicht alle zulässig.

Alternativ kann beantragt werden das Gelände aus dem Landschaftsschutz zu entlassen.

Nun hat der Investor jedoch Baumfällungen vornehmen lassen ohne vorherige Genehmigung, das Aufstellen von Lodges und „Schlaffässern“ ist erfolgt, auch ohne Genehmigungen. Laut Vorlage der Verwaltung sind vier Lodges beantragt aber bereits jetzt stehen mehr auf dem Gelände. Die Anlage soll zum 1. Mai wiedereröffnet werden, ein Termin, den sich der Investor selbst gesetzt hat und mit dem er nun nicht genehmigte Maßnahmen rechtfertigt.

Abgesehen davon, dass es sich mit dem Errichten fester Lodges rechtlich nun um einen „Wochenendplatz“ handelt und nicht mehr um einen Campingplatz. (Wochenendplätze sind Baugrundstücke, die zum Aufstellen oder Errichten von Wochenendhäusern bestimmt sind und deren Erschließung ganz oder teilweise durch Anlagen und Einrichtungen sichergestellt ist, die der Betreiber unterhält und zur Verfügung stellt. Quelle: Niedersächsische Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser).

Holger Plaschke, Mitglied des zuständigen Ausschusses für Bauen und Umwelt: „Dass hier modernisiert werden muss, verstehen wir, aber auch dabei müssen geltende Regeln eingehalten werden. Jeder Bürger, der eine Garage bauen möchte, muss einen Bauantrag stellen und Vorschriften einhalten, geschweige dass er bauen kann, bevor er die Genehmigung hat. Warum gelten hier andere Regeln?“

Bei unserem Ortstermin wies der Investor darauf hin, dass er keine Kenntnis davon hatte, dass der Platz im LSG liege. Es habe mit der Verwaltung Vorgespräche gegeben, in denen dies nicht erwähnt worden sei. Die Verwaltung dagegen verweist auf mehrere Informationsgespräche, die auch das LSG thematisierten. Was denn nun?

„Deshalb hat die Ratsfraktion einen Antrag auf Erstellen eines Bebauungsplans gestellt“, so Mathias Schlawitz, Kreisvorsitzender. „Mit einem B-Plan ist festgelegt, was auf dem Gelände passieren darf.“

Für die Grünen sieht es jedenfalls so aus, als habe die Verwaltung die Maßnahmen auf dem ehemaligen Sennhütte-Gelände toleriert und beide Augen zugedrückt in der Hoffnung, dass am Ende schon alles gut wird. Von den Grünen formulierte Anfragen wurden verwaltungsseits ausweichend beantwortet und die Antworten sind teilweise nicht deckungsgleich mit denen des Investors.

Die gesamte Angelegenheit erinnert doch sehr an die Steinbergalm.

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