Klimaneutrale Ausgestaltung von Bebauungsplänen

In Bebauungsplänen schafft die Stadt die Rahmenbedingungen für die Zukunft. Wenn die Klimaziele bis 2050 erreicht werden sollen, müssen jetzt die geeigneten Schritte eingeleitet werden. 

Wir haben daher den folgenden Antrag gestellt:

Der Rat der Stadt Langelsheim verpflichtet sich, die Bebauungspläne für alle weiteren und zukünftigen Neubaugebiete im Stadtgebiet Langelsheim mit allen seinen Stadtteilen so zu gestalten, dass ein Maximum an Klimaschutz erreicht werden kann. Hierbei konzentriert er sich insbesondere auf die Umsetzung der „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“ https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Verbot-fossiler-Brennstoffe-in-Neubaugebieten-2126

 und „von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutzschutz. Ferner geht er in seinen Bebauungsplänen über die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes hinaus, indem zumindest bei vorhabenbezogenen Bebauungsflächen oder in Kaufverträgen kommunaler Eigentumsflächen als Bauland ein Leerrohr für die nachträgliche Installation einer privaten Ladestation pro zwei Stellplätze, mindestens aber eines für den ersten Stellplatz, vorzusehen ist. Auch bei der Errichtung gemeinschaftlich genutzter Parkflächen ist dies so zu gestalten, dass immer zwei Stellplätze über die Möglichkeit des nachträglichen Ausrüstens mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur verfügen.Der Rat der Stadt Langelsheim verpflichtet sich, die Bebauungspläne für alle weiteren und zukünftigen Neubaugebiete im Stadtgebiet Langelsheim mit allen seinen Stadtteilen so zu gestalten, dass ein Maximum an Klimaschutz erreicht werden kann. Hierbei konzentriert er sich insbesondere auf die Umsetzung der „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“1 und „von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen“2 der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Niedersächsischen Ministerium für 1 www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Verbot-fossiler-Brennstoffe-in-Neubaugebieten-2126 vom 19.04.2022 2 ebenda Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutzschutz. Ferner geht er in seinen Bebauungsplänen über die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes hinaus, indem zumindest bei vorhabenbezogenen Bebauungsflächen oder in Kaufverträgen kommunaler Eigentumsflächen als Bauland ein Leerrohr für die nachträgliche Installation einer privaten Ladestation pro zwei Stellplätze, mindestens aber eines für den ersten Stellplatz, vorzusehen ist. Auch bei der Errichtung gemeinschaftlich genutzter Parkflächen ist dies so zu gestalten, dass immer zwei Stellplätze über die Möglichkeit des nachträglichen Ausrüstens mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur verfügen.Der Rat der Stadt Langelsheim verpflichtet sich, die Bebauungspläne für alle weiteren und zukünftigen Neubaugebiete im Stadtgebiet Langelsheim mit allen seinen Stadtteilen so zu gestalten, dass ein Maximum an Klimaschutz erreicht werden kann. Hierbei konzentriert er sich insbesondere auf die Umsetzung der „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“1 und „von Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen“2 der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Niedersächsischen Ministerium für 1 www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Verbot-fossiler-Brennstoffe-in-Neubaugebieten-2126 vom 19.04.2022 2 ebenda Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutzschutz. Ferner geht er in seinen Bebauungsplänen über die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes hinaus, indem zumindest bei vorhabenbezogenen Bebauungsflächen oder in Kaufverträgen kommunaler Eigentumsflächen als Bauland ein Leerrohr für die nachträgliche Installation einer privaten Ladestation pro zwei Stellplätze, mindestens aber eines für den ersten Stellplatz, vorzusehen ist. Auch bei der Errichtung gemeinschaftlich genutzter Parkflächen ist dies so zu gestalten, dass immer zwei Stellplätze über die Möglichkeit des nachträglichen Ausrüstens mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur verfügen.



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