Wir waren davon ausgegangen, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Auflagen erteilt wurden, die solche Vorfälle ausschließen, oder zumindest das ungeregelte Austreten von Substrat verhindern.
Wir haben daher folgende Fragen:
Handelt es sich um einen meldepflichtigen Vorfall?
Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Havarie auf Umwelt und Grundwasser ein?
Gab es im Rahmen der Genehmigungsverfahren Stellungnahmen der unteren Wasserbehörde der Stadt Goslar?
Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wurden die Genehmigungen für die Biogasanlage im Karst erteilt und welche Sicherheitsauflagen erfolgten im Rahmen der Genehmigung?
Gibt es Sicherungssysteme die das ungeregelte Austreten verhindern sollen?
Existieren Abdichtungen bzw. Auffangvorrichtungen und Auffangbecken für austretende grundwassergefährdende Stoffe und wenn ja für welche Mengen?
Welche Funktion hat das relativ neu installierte und auf dem Feld mündende Rohr, das augenscheinlich aus dem Speicherbecken (einfache Baggergrube ohne erkennbaren Versickerungsschutz) gespeist wird, in dessen Verlängerung sich der aufgeschnittene Kunststofftank befindet. Wozu ist solch ein Rohr "auf den Acker" geführt und gehört diese Installation zum behördlich genehmigten regulären Anlagenbetrieb (unkontrollierte Ableitung von Rückständen in die Feldmark - in diesem Fall in den direkt unter der dünnen Bodenbedeckung anstehenden Karst)?
Welche Auswirkungen hätte das komplette Auslaufen eines Gährbehälters für die Umwelt und insbesondere das Grundwasser in dem Karstgebiet nach Einschätzung der Verwaltung?
Welche Maßnahmen werden ergriffen werden, um in Zukunft Belastungen der Umwelt durch Störfälle oder den laufenden Betrieb möglichst auszuschließen?
Fraktionssprecherin Sabine Seifarth, sabine.seifarth@ gmail.com
Tel.: 05321- 303140
Anke Berkes, Anke.Berkes@gruene-goslar.de
Holger Fenker, h.fenker@gmx.de
Tel.: 0160-7003166
Weitere Informationen finden sich unter www.gruenepartei42.de
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