Die 1. Förderrichtlinie zur ärztlichen Versorgung in der Stadt Braunlage ist in der 5. Ratssitzung am 31.3.2022 verabschiedet.

Direkt nach der konstituierenden Sitzung des neuen Rates im November 2021 haben wir uns als Fraktion der Grünen dieses Themas angenommen. Die ärztliche Versorgung in den Ortsteilen St. Andreasberg und Hohegeiß galt es zu sichern.

12.04.22 –

Direkt nach der konstituierenden Sitzung des neuen Rates im November 2021 haben wir uns als Fraktion der Grünen dieses Themas angenommen. Die ärztliche Versorgung in den Ortsteilen St. Andreasberg und Hohegeiß galt es zu sichern. Natürlich hat man von einer Förderrichtlinie noch keinen Arzt, doch mit einer finanziellen Unterstützung durch die Stadt Braunlage (30.000 €) und der ebenfalls ausgeschriebenen Förderung durch die KVN (60.000 €) war es unser Ziel Anreize und Unterstützungen zu schaffen. Es war ein interessanter und am Ende erfolgreicher Prozess.


Am Anfang führten wir Gespräche mit Bürgern aus St. Andreasberg und Hohegeiß, aus denen sehr schnell die Dringlichkeit der Thematik zu erkennen war. Es folgten der Austausch mit der KV Niedersachsen, Herrn Dr. Herff aus Braunlage, Herrn Reichert aus Hohegeiß, dem Bürgermeister und der Kämmerin. In einem interfraktionellen Gespräch Ende Februar konnten dann bereits die Weichen gestellt werden und die Grundlage der jetzigen Förderrichtlinie wurde diskutiert und erarbeitet.
Die letzten Feinabstimmungen folgten in vorbereitenden Sitzungen, sowie des Verwaltungsausschusses und wurden in der Ratssitzung am 31.3.2022 gemeinsam mit den Stimmen der CDU und SPD und natürlich uns (10 Stimmen) beschlossen. Die Bürgerliste (5 Stimmen) enthielt sich.
Die beiden wichtigsten Sätze aus der Richtlinie sind:

  • Die Stadt Braunlage möchte damit die Aufrechterhaltung bzw. auch die Verbesserung der ärztlichen Versorgung bevorzugt in den Ortsteilen Sankt Andreasberg und Hohegeiß unterstützen.
  • Eine Förderung im Ortsteil Braunlage ist nur möglich, wenn in den beiden Ortsteilen Sankt Andreasberg und Hohegeiß ebenfalls der Betrieb oder Gründung einer Praxis erfolgt.

Sobald uns die unterzeichnete Fassung vorliegt, werden wir sie veröffentlichen und bewerben.

Der nächste Schritt:
Allein durch die Richtlinie haben wir noch keinen Arzt- keine Ärzte!
Jetzt gilt es Werbung zu machen und dies natürlich über alle Kanäle, die uns gemeinsam zur Verfügung stehen.


Wir sagen Danke für die konstruktive Zusammenarbeit und den Austausch mit allen Personen, die an
dem Prozess zielführend mitgearbeitet haben.

Johannes Barner und Cornelia Ehrhardt

 

 

Bild: gpointstudio auf www.freepik.com

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